| Unterstützung einholen

Beratung und Betreuung

Private wie auch kommunale Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer können auf das breitgefächerte Beratungs- und Betreuungsangebot der Landesforstverwaltung zurückgreifen. Einfache Beratungsleistungen sind kostenfrei.

Beratungsleistungen

Kostenfreie Unterstützung einholen

Unser Angebot für Privatwaldbesitzerinnen und Privatwaldbesitzer umfasst Beratung und Betreuung zur Unterstützung bei der Waldbewirtschaftung.

Die kostenlosen Beratungsleistungen sind als Hilfe zur Selbsthilfe zu verstehen und beinhalten insbesondere fachliche Aus- und Fortbildungen sowie Hilfestellungen bei allen forstlichen Fragestellungen – von der Begründung klimastabiler Wälder über deren Pflege bis hin zur Holzernte. Dazu gehört auch das erläuternde Probeauszeichnen in Beständen. 

Eine Försterin erklärt einem Interessierten den Wald.

Ihr Forstamt vor Ort

Finden Sie hier die für Sie zuständige untere Forstbehörde (UFB)

Per Klick auf den Landkreis oder die Stadt wird Ihnen Adresse und Kontakt der hier zuständigen untere Forstbehörde angezeigt.

 

Zollernalbkreis Waldshut Tuttlingen Tübingen Schwarzwald- Baar- Kreis Schwäbisch Hall Sigmaringen Rottweil Rhein-Neckar-Kreis Reutlingen Rems- Murr-Kreis Ravensburg Rastatt Ostalbkreis Ortenaukreis Neckar-Odenwald- Kreis Main- Tauber- Kreis Ludwigsburg Lörrach Konstanz Karlsruhe Hohenlohe- kreis Heilbronn Heidenheim Göppingen Freudenstadt Esslingen Enzkreis Emmendingen Calw Breisgau- Hochschwarzwald Böblingen Bodenseekreis Biberach Alb-Donau- Kreis Mann- heim Heidelberg Karlsruhe Stuttgart Ulm Biberach Freiburg Pforzheim Heilbronn Baden-Baden Mannheim Villingen

Praktische Unterstützung

Kostenpflichtige Betreuungsleistungen vereinbaren

Zur kostenpflichtigen Betreuung zählen beispielsweise Tätigkeiten wie Holzauszeichnen und Holzaufnahme, die Vergabe von Betriebsarbeiten sowie die Organisation von Maßnahmen, etwa zur Jungbestandspflege. Außerdem gehören verschiedene Arbeiten im Bereich der Wiederbewaldung und des Waldumbaus dazu.

In den Kommunalwäldern kann die forstliche Betriebsleitung durch die unteren Forstbehörden der Stadt- und Landkreise wahrgenommen werden, während die (optionale) Leitung der kommunalen Forstreviere den zuständigen Revierleiterinnen und Revierleitern obliegt.

Über die Beratungs- und Betreuungsleistungen hinaus, stehen sowohl den privaten, als auch kommunalen Waldbesitzenden die Möglichkeiten der forstlichen Förderung offen. 

Ihre zuständige untere Forstbehörde berät Sie gern!