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Förderleistungen

Baden-Württemberg bietet ein breites Spektrum an Förderungen rund um den Wald. Dazu zählen die Förderung der Privatwaldbetreuung, die Umweltzulage Wald, die Förderung der Naturparke und die Anschubfinanzierung für Holzvermarktungsgemeinschaften sowie die Förderung der nachhaltigen Waldwirtschaft.

Forstliche Förderprogramme

Die Förderleistungen des Landes im Überblick

Mit vielfältigen Zuschüssen – von nachhaltiger Waldwirtschaft über Umwelt- und Natura-2000-Zulagen bis hin zur Förderung von Holzvermarktungsgemeinschaften – unterstützt das Land Baden-Württemberg private und kommunale Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer. Geschaffen werden damit Handlungsspielräume, um Wälder ökologisch stabil und zukunftsfähig zu entwickeln.

Wer bekommt Förderung?

Private und körperschaftliche Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer.

Was wird gefördert?

Gefördert werden zahlreiche Maßnahmen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung mit dem Ziel, die ökologischen, ökonomischen und sozialen Funktionen der Wälder langfristig zu sichern und zu erhöhen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Zu den Maßnahmen zählen unter anderem: Pflanzungen, Pflege, Wegebau, Bodenschutzkalkung, Gemeinschaftswälder, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Waldnaturschutzmaßnahmen und Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen.

Weitere Informationen

Förderung der nachhaltigen Waldwirtschaft (externe Seite)

Wer bekommt Förderung?

Private Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer.

Ausgenommen sind Gemeinschaftswald/Realgenossenschaften sowie anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften.

Was wird gefördert?

Kompensiert werden sowohl Nutzungsbeschränkungen in FFH-Waldlebensraumtypen innerhalb von Natura-2000-Gebieten als auch Benachteiligungen, die durch das Vorkommen des Auerwildes im Waldbesitz entstehen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Mit der Umweltzulage Wald werden Flora-Fauna-Habitat-Waldlebensraumtypen (UZW-Natura 2000) und Auerhuhnvorrangflächen (UZW-Auerhuhn) gefördert.

Weitere Informationen

Umweltzulage Wald (externe Seite)

Wer bekommt Förderung?

Nach Landesrecht in Baden-Württemberg anerkannte Holzvermarktungsgemeinschaften.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Gründung von Holzvermarktungsgemeinschaften (HVG) durch eine Anschubfinanzierung sowie deren Holzvermarktung. Ziel ist es, die Zusammenschlüsse so zu stärken, dass sie professionell und eigenständig arbeiten können.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Personal- und Sachkosten sowie Aufwendungen für Anwalts-, Rechtsberatungs- und Notardienstleistungen.

Weitere Informationen

Holzvermarktungsgemeinschaften (externe Seite)

Wer bekommt Förderung?

Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung und Pflege der Kulturlandschaft sowie zur Förderung des naturnahen Tourismus in Naturparken. Dazu gehören Projekte zur Umweltbildung, nachhaltigen Regionalentwicklung und zur Verbesserung der Infrastruktur für Erholung und Tourismus.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Entwicklung des Erholungswertes, Erhaltung des Natürlichen Erbes (Studien sowie praktische Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes), Erhaltung des kulturellen materiellen Erbes (bspw. Bauwerke) sowie Studien zur Erhaltung des immateriellen Erbes, Sensibilisierung, Erstellung von Naturparkplänen sowie Projektkoordination bei Naturpark(förder-)vereinen.

Weitere Informationen

Naturparke (externe Seite)

Kontakt

Der direkte Draht

Sie interessieren sich für eine Beratung oder eine forstliche Förderung? Dann wenden Sie sich zunächst an die zuständige untere Forstbehörde. Die Försterinnen und Förster vor Ort unterstützen Sie dort auch bei der Beantragung von Förderleistungen.

Untere Forstbehörde finden 

Für die Beratung und Antragstellung zur Naturparkförderung wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Naturpark-Geschäftsstelle:

Naturpark-Geschäftsstelle kontaktieren (externe Seite)